Garantiebestimmungen
Nachstehend finden Sie die von BESTWAY EUROPE S.p.A. angewandten Garantiebedingungen mit Sitz in Via della Resistenza Nr. 5, San Giuliano Milanese (20098) - Mailand, Italien (im Folgenden „BESTWAY“) auf Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums unter der Marke BESTWAY verkauft werden.
1. Gesetzliche Gewährleistung
1.1 Die gesetzliche Gewährleistung wird durch die europäische Richtlinie 2019/771/EU gewährt, die darauf ausgerichtet ist, den Verbraucher, wie nachstehend definiert, im Falle von Konformitätsmängeln der gekauften Waren („Produkte“) zu schützen.
1.2 Gemäß der oben genannten europäischen Richtlinie ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Produkt für Zwecke erwirbt, die nicht ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (der „Verbraucher“).
1.3 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der Waren an den Verbraucher. Bitte beachten Sie, dass die in der genannten Richtlinie festgelegten Bestimmungen außerhalb der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, für die die einschlägigen lokalen Rechtsvorschriften gelten, keine Anwendung finden.
1.4 Wenn der Verbraucher der Ansicht ist, dass er ein Produkt mit einem Konformitätsmangel erworben hat, muss er sich an seinen Händler wenden, um die entsprechende Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
1.5 BESTWAY übernimmt die Gewährleistung für mögliche Konformitätsmängel der Produkte für jeden Verbraucher, der die Produkte direkt bei BESTWAY selbst gekauft hat.
2. BESTWAY-Herstellergarantie
2.1 Unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Gewährleistung und der Rechtsansprüche sowie der Möglichkeit des Verbrauchers, die oben genannte gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, bietet BESTWAY für eine begrenzte Anzahl von Produkten eine zusätzliche Herstellergarantie („BESTWAY-Herstellergarantie”) für mögliche Konformitätsmängel an.
2.2 Die BESTWAY-Herstellergarantie gilt nur für Käufe, die von einem Verbraucher getätigt werden, d. h. für Artikel, die von einer Einzelperson zu Zwecken erworben werden, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit stehen. Wird das Produkt beispielsweise durch ein Unternehmen für kommerzielle Zwecke verwendet, greift die BESTWAY-Herstellergarantie nicht.
2.3 Die Herstellergarantie kann durch den Verbraucher oder den Händler unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen aktiviert werden.
(a) Liste der Artikelkategorien, die von der BESTWAY-Herstellergarantie abgedeckt werden:
(b) Dauer der BESTWAY-Herstellergarantie
Die Herstellergarantie für alle oben genannten BESTWAY-Produkte, beträgt 24 Monate ab dem Datum, das auf dem Kaufbeleg oder Steuerbeleg angegeben ist, der zum Zeitpunkt des Kaufs ausgestellt wurde, sofern die Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedstaats der Europäischen Union nichts anderes vorsieht.
Um den Verlust der durch die Herstellergarantie von BESTWAY gewährten Rechte zu vermeiden, muss ein vermuteter Konformitätsmangel innerhalb von 2 Monaten nach dessen Auftreten bei BESTWAY gemeldet werden, wie im folgenden Absatz (c) beschrieben.
(c) Aktivierung und Leistungen der BESTWAY-Herstellergarantie
Um einen vermuteten Konformitätsmangel zu melden und die Garantie zu aktivieren, muss sich der Verbraucher oder der Händler an den zuständigen BESTWAY-Kundenservice in seinem jeweiligen Wohnsitzland wenden.
Der Antrag kann gestellt werden:
- Über das Online-Formular
Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
- Kontaktinformationen des Verbrauchers;
- Kaufdatum und Kopie des Kauf- oder Steuerbelegs;
- Artikelnummer;
- Seriennummer/Produktionsdatum (Artikel- und Seriennummern – Bestway Deutschland GmbH);
- Beschreibung und/oder Bilder und/oder Video des Fehlers;
- Bilder und/oder Video der Installation des Produkts;
- Alle anderen Unterlagen, die BESTWAY zur Untersuchung des Falls benötigt.
Bei Aktivierung der BESTWAY-Herstellergarantie ist der Verbraucher verpflichtet, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, die BESTWAY benötigt, um das Problem innerhalb eines angemessenen Zeitraums beurteilen und beheben zu können. Wenn eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt sind, gilt die BESTWAY-Herstellergarantie nicht; dies hat jedoch keinen Einfluss auf das Recht des Verbrauchers, sich auf die gesetzliche Gewährleistung zu berufen.
Wird ein Konformitätsmangel festgestellt, ersetzt BESTWAY ausschließlich die defekten Einzelteile, nicht jedoch das gesamte Set. In einigen Fällen kann BESTWAY einen teilweisen Ausschnitt aus dem Produkt anfordern, wovon ein Foto per E-Mail zu senden ist, um mit dem Austausch fortfahren zu können.
Der Austausch führt nicht zum Beginn einer neuen Herstellergarantiezeit, weder für das Ersatzteil noch für das gesamte Set. Daher wird die BESTWAY-Herstellergarantie durch den Austausch der defekten Teile in keiner Weise unterbrochen und/oder ausgesetzt und läuft bis zu ihrem natürlichen Ablaufdatum weiter.
Der Austausch verursacht weder für den Verbraucher noch für den Händler, bei dem der Verbraucher das Produkt gekauft hat, zusätzliche Kosten, außer es wurde in den BESTWAY-Geschäftsbedingungen, die der Händler vor der Aktivierung der Bestway-Herstellergarantie lesen muss, anders geregelt. Die Aktivierung der Garantie durch den Händler setzt die Annahme aller Bedingungen der BESTWAY-Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung voraus.
(d) Grenzen der Anwendung der BESTWAY-Herstellergarantie
Die BESTWAY-Herstellergarantie deckt ausschließlich Konformitätsmängel an Produkten ab, die nicht den Spezifikationen entsprechen. Sie deckt in keiner Weise Probleme ab, die auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sind, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf solche, die durch fehlerhafte Installation, unsachgemäße Verwendung, mangelnde Wartung, unsachgemäße Verwendung von Chemikalien, falsche Stromversorgung, Vernachlässigung und/oder Veränderung des Produkts und/oder Verwendung von ungeeigneten und/oder nicht originalen Zubehörteilen, von außen sichtbare und zum Zeitpunkt der Lieferung nicht beanstandete Schäden, Schäden, die durch Witterungseinflüsse verursacht wurden, Mängel, die nicht auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen sind, fehlende Teile, die erst nach mehr als zwei Monaten nach dem Kauf gemeldet wurden, rein ästhetische Mängel, die die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigen (z. B. oberflächliche Kratzer oder Materialreste).
BESTWAY-Produkte sind von der Garantie ausgeschlossen, wenn sie gebraucht oder generalüberholt erworben wurden. Die Garantie ist nicht auf Dritte übertragbar.
Die Herstellergarantie gilt nicht für Produkte, die ohne Zustimmung von BESTWAY geöffnet und/oder verändert wurden (zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf das Öffnen einer Pumpe).
Die BESTWAY-Herstellergarantie deckt keine finanziellen Verluste durch Wasser- oder Chemikalienverbrauch ab.
Die Herstellergarantie deckt keine Sachschäden ab, die durch unsachgemäße Installation und/oder Montage des Produkts und durch Missachtung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung verursacht wurden, z. B. Schäden durch Überschwemmungen aufgrund der Installation des Produkts auf einer unebenen und/oder ungeeigneten Oberfläche.
Es kann keine Rückerstattung für Reparaturen am Produkt und/oder den Austausch von Teilen durch den Verbraucher oder den Händler geltend gemacht werden, die nicht in Übereinstimmung mit den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Herstellergarantie beschriebenen Bedingungen durchgeführt wurden.
Aufgrund unterschiedlicher Sicherheits- und/oder Regulierungsstandards kann die Installation und/oder Verwendung von BESTWAY-Produkten in anderen Ländern als dem ursprünglichen Kaufland zu Verletzungen von Personen und/oder Sachschäden und/oder Schäden am Produkt selbst führen. Dies kann zum Erlöschen der Garantie führen.
(e) Zeitpunkt des Inkrafttretens
Die Garantie gilt für alle gemäß Absatz 2.3 (c) erhaltenen Mitteilungen, die BESTWAY-Produkte betreffen, für die die spezifische europäische Richtlinie dieses Dokuments gilt.
Veröffentlichungsdatum: 01.01.2026
